Allgemeine Geschäftsbedingungen (Vermietung)

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

(Es gelten die Geschäftsbedingungen im Deutschen Hotel und Gaststättengewerbe)

§ 1

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung/Ferienhaus bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war bereitzustellen.

§ 2

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Eine einseitige Kündigung ist folglich nicht möglich.

§ 3

Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung/Ferien­haus dem Gast Schadensersatz zu leisten.

§ 4

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen 10 % des Übernachtungspreises.

§ 5

Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferien­wohnungen/Ferienhaus nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte eine anderweitige Vergabe nicht möglich gewesen sein, hat der Gast für den Ausfall aufzukommen.

§ 6

Gerichtsstand ist der jeweilige Ort.

Im Falle einer Stornierung Ihres Aufenthalts entstehen Ihnen Stornokosten gemäß unseren AGB`s. Damit Sie z.B. bei Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch eines Angehörigen – Ihre finanziellen Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Storno-Versicherung. In der Anlage zu dieser Bestätigung finden Sie die notwendigen Abschluss­unterlagen unseres Partners ERV.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Reitbetrieb)

Die Anmeldung zu den Reit- und Pädagogikangeboten erfolgt unter Anerkennung der folgenden Bedingungen:

§ 1 

Das Angebot findet auf dem Horberlehof / Langenbach 31 und im umgebenen Waldgelände statt. Das Angebot findet bei jedem Wetter statt, kann jedoch bei extremen Wetterverhältnissen, welche für Mensch und Tier unzumutbar sind, (starker Wind, Bodenfrost, Schnee, Hitze) auf einen anderen Termin verschoben werden. Sie erhalten in diesem Fall telefonisch eine Mitteilung von unserer Seite. Stellen Sie sicher, dass Sie bzw. Ihre Kinder dem Wetter entsprechend gekleidet sind.

§ 2

Die Aufsichtspflicht für den Veranstalter beginnt mit dem vereinbarten Beginn der Einheit und endet mit deren Ende bzw. der Abholung des Teilnehmers. 

§ 3

Das Tragen eines Reithelmes ist Pflicht. 

§ 4

Kann ein gebuchtes Angebot nicht wahrgenommen werden, bitten wir um Absage spätestens 24 Stunden vorher. Das Angebot kann in diesem Fall nachgeholt werden. Bei kurzfristig (weniger als 24 Stunden) abgesagtem Angebot behalten wir uns vor, dieses in Rechnung zu stellen. 

§ 5 

Im Falle einer Verhinderung des Veranstalters wird ein Ersatztermin vereinbart. 

§ 7

Das Füttern der Pferde ist ohne vorherige Absprache mit dem Veranstalter nicht erlaubt.

§ 8

Die Gebühren für das Angebot oder Sonderveranstaltungen werden vor Beginn des Angebots (min. 7 Tage im Voraus) überwiesen oder in bar bezahlt. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular ist die Anmeldung verbindlich. 

§ 9

Wir weisen hiermit auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Angebot oder Sonderveranstaltungen immer in der Natur und im Kontakt mit Tieren stattfinden. Trotz der permanenten Anwesenheit einer Aufsichtsperson, ist es nicht ausgeschlossen, dass Teilnehmer verschmutzt werden oder sich verletzen können. Hierfür übernimmt der Veranstalter keine Haftung. 

§ 10

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung, sofern noch nicht vorhanden. 

§ 11

Die Reit- und Therapiepferde sind mit einer Deckungssumme von 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert.

§ 12

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Der Veranstalter verpflichtet sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen.